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   VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450   

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VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450 (https://dejure.org/2016,16217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450 (https://dejure.org/2016,16217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450 (https://dejure.org/2016,16217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen der Kausalität bei einem Gelegenheitsschaden im Rahmen der Anerkennung eines Dienstunfalls

  • rewis.io

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstunfall; Körperschaden; Gelegenheitsursache; Beamtenrecht; Beurteilung; Kausalität; Beweisantrag

  • rechtsportal.de

    BayBeamtVG Art. 46 Abs. 1
    Fehlen der Kausalität bei einem Gelegenheitsschaden im Rahmen der Anerkennung eines Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708

    Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend am Erfolg mitgewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs aufwies wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 12).

    Dies gilt auch für den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und Körperschaden (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 14).

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die Versäumnisse eines Beteiligten wie das Unterlassen der Stellung von korrekten Beweisanträgen in der ersten Instanz im Berufungsverfahren zu kompensieren (BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 27).

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Zwar können auch psychische Reaktionen auf äußere Vorgänge, wie z. B. der tätliche Angriff auf einen Kollegen oder Beleidigungen und Beschimpfungen einen Körperschaden zur Folge haben, der zum Vorliegen eines Dienstunfalls führt (vgl. BVerwG, U. v. 9.4.1970 - II C 49.68 - juris Rn. 14; BSG, U. v. 8.12.1998 - B 2 U 1/98 R - juris 20).

    Für die Abgrenzung eines Unfalls von sonstigen Körperschädigungen ist jedoch entscheidend, ob die Einwirkung auf Umständen beruht, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Verletzten wesentliche Ursache gewesen ist (Plog/Wiedow a. a. O., Rn. 41 zu § 31 BeamtVG, BSG, U. v. 8.12.1998 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 4).

    Keine Ursache im Rechtssinn sind sog. Gelegenheitsursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst nur eine rein zufällige Beziehung besteht, etwa wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden eines Beamten so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BayVGH, B. v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Zwar können auch psychische Reaktionen auf äußere Vorgänge, wie z. B. der tätliche Angriff auf einen Kollegen oder Beleidigungen und Beschimpfungen einen Körperschaden zur Folge haben, der zum Vorliegen eines Dienstunfalls führt (vgl. BVerwG, U. v. 9.4.1970 - II C 49.68 - juris Rn. 14; BSG, U. v. 8.12.1998 - B 2 U 1/98 R - juris 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Auch das OVG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 26. November 1993 (Az. 3 L 99/93 - juris Rn. 36) deutlich gemacht, dass für ein Eingreifen der Unfallfürsorge bei Vorgängen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses üblich und selbstverständlich sind, kein Anlass besteht.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • OVG Sachsen, 24.03.2009 - 2 B 353/07

    Dienstunfall; Kausalität; Ursächlichkeit; wesentliche Ursache; posttraumatische

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Die Beurteilungseröffnung an sich stellt nämlich zunächst nach objektiver Betrachtungsweise und Wertung kein Ereignis dar, das ohne eine entsprechende Prädisposition oder Vorbelastung eine depressive Episode hervorrufen kann (vgl. auch Sächs. OVG, B. v. 24.3.2009 - 2 B 353/07 - juris: zur Ankündigung der Prüfung eines Disziplinarverfahrens).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - wesentliche Ursache

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
    So hat das Landessozialgericht Berlin - Brandenburg in seinem Urteil vom 24. September 2008 (Az. L 31 U 477/08 - juris Rn. 36) ausdrücklich klargestellt, dass Ereignisse, die von gesunden Menschen üblicherweise verarbeitet werden können, auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts keinen Unfall darstellen können.
  • OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16

    Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als Dienstunfall;

    Dies gilt insbesondere auch für psychische Reaktionen auf einen äußeren Vorgang, der einen Körperschaden zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 09.04.1970 - II C 49.68 -, BVerwGE 35, 133 -135, Rn. 12 f.; OVG NW, Urteil vom 06.05.1999 - 12 A 2983/96 -, Rn. 48, [...]; BayVGH, Beschluss vom 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450 -, Rn. 8, [...]; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz , Stand: Juni 2017, BeamtVG § 31 Rn. 40).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 3 ZB 15.939

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Für das Vorliegen eines Dienstunfalls und die Kausalität der Unfallfolgen hat der Kläger jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den vollen Beweis ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") zu erbringen (BVerwG, U. v. 23.5.1962, U. v. 23.5.1962 - VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181; BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 B 12.1708 - juris Rn. 14; B. v. 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - juris Rn. 14).

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die Versäumnisse eines Beteiligten wie das Unterlassen der Stellung von förmlichen Beweisanträgen in der ersten Instanz im Berufungsverfahren zu kompensieren (BVerwG, B. v. 5.3.2010 a. a. O. Rn. 9; BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 3 ZB 12.1708 - juris Rn. 27; B. v. 20.6.2016 a. a. O. Rn. 30).

    Beweisangebote bzw. -anträge in den vorbereitenden Schriftsätzen - wie z. B. in der Klagebegründung vom 19. Dezember 2014 (ohne konkrete Fragestellung) - sind anerkanntermaßen lediglich als Ankündigungen bzw. Anregungen an das Gericht zu werten (BayVGH, B. v. 20.6.2016 a. a. O. Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2019 - 1 A 1713/17

    Tatbestandliche Voraussetzungen für die Anerkennung eines Ereignisses als

    21 bis 29; BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450 -, juris, Rn. 8 bis 10; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 1 A 235/18 -, juris, Rn.5 f.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450 -, juris, Rn. 6 und 10.

  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 1 A 235/18

    Nicht-körperliche Einwirkungen als äußere Einwirkungen im Sinne des

    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19

    Vorliegen eines Dienstunfalls infolge psychischer Einwirkungen

    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • OVG Saarland, 29.01.2021 - 1 A 253/20

    Dienstunfall, äußere Einwirkung, psychische Einwirkung, Sozialadäquanz,

    Das Verwaltungsgericht hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Beschluss vom 11.10.2018 - 2 B 3.18 -, Juris, Rdnr. 14; Urteile vom 9.4.1970 - 2 C 49.68 -, BVerwGE 35, 133, 135 und vom 24.10.1963 - 2 C 10.62 -, BVerwGE 17, 59, 61 ff.] und des Senats [siehe den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 24.6.2019 - 1 A 235/18 - mit Hinweisen auf Bayerischer VGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 -, Juris, Rdnr. 10 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.)] die rechtlichen Maßstäbe, denen zufolge nicht körperliche, psychische Einwirkungen äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen, zutreffend aufgezeigt.
  • VGH Bayern, 21.12.2020 - 3 ZB 20.2667

    Dienstunfall auf dem Weg zu einem dienstlichen Termin während Elternzeit

    Die Eröffnung einer beamtenrechtlichen Beurteilung ist typischer, üblicher und selbstverständlicher Bestandteil eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses (BayVGH, B.v. 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - juris Rn. 6).
  • VG Münster, 09.05.2017 - 4 K 133/16
    Soweit die Beklagte das Fehlen einer äußeren Einwirkung geltend macht, ist nach den vorliegenden ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen nicht festzustellen, dass der Kläger aufgrund seiner Veranlagung oder seiner vorherigen seelischen Verfassung so leicht ansprechbar war, dass dies gegenüber den psychischen Auswirkungen der Einsätze vom 19. September 2011, 20. Oktober 2011 und 10. Juli 2013 die rechtlich allein wesentliche Ursache bildet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 3 ZB 14.1450 -, juris, Rn. 9 ff. m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 11.08.2020 - B 5 K 19.264

    Dienstunfallfürsorge, Dienstunfallrecht, Verwaltungsgerichte, Untersuchung auf

    Ist aber die Psyche des Beamten aufgrund seiner aktuellen seelischen Verfassung bzw. seiner Veranlagung so leicht ansprechbar, dass sie gegenüber den psychischen Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist, ist es ausgeschlossen, das behauptete Unfallereignis als rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen (BayVGH, B. v. 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450, BeckRS 2016, 47787 Rn. 8 f., beck-online, m.w.N.).
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